BImSchV Stufe 2 – die Regeln für Kaminöfen verstehen
31/08/2026

Wenn Sie sicher sein möchten, dass Ihr neuer Kaminofen der geltenden Gesetzgebung auf diesem Gebiet entspricht, finden Sie die Antwort in den BImSchV-Vorschriften. Doch was genau steht eigentlich in diesen Vorschriften? Die Vorschriften haben sich im Laufe der Zeit geändert, weshalb ein aktueller Überblick hilfreich sein kann, wenn Sie prüfen möchten, ob Ihr Kaminofen den Regeln und Richtlinien der deutschen Umweltgesetzgebung entspricht. Diesen Überblick möchten wir Ihnen hier auf einfache und übersichtliche Weise geben. Als Spezialisten für moderne Kaminöfen teilen wir gerne unser Wissen und unsere Erfahrung auf diesem Gebiet mit Ihnen. So können Sie schnell die richtige Entscheidung treffen, die innerhalb der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen liegt, und eine Lösung finden, mit der Sie noch viele Jahre zufrieden sein werden.
Einführung in den Bereich BImSchV
Das erste Gesetz mit direktem Bezug zur BImSchV kam 1974. Ziel war es, die schädlichen Emissionen aus kleinen und mittleren Feuerstätten zu regulieren – in der Praxis betraf dies alle privaten Kaminöfen sowie Öfen in kleineren Unternehmen, in denen entweder mit Holz oder Kohle geheizt wurde.
Das Gesetz wurde damals eingeführt, um die allgemeine Luftqualität zu schützen und zu verbessern – aber auch, um den Markt in Richtung neuerer Ofentypen mit moderner Technologie zu lenken, die deutlich weniger Emissionen verursachen als die älteren Modelle.
BImSchV Stufe 1 und Stufe 2 – spätere Überarbeitungen der Grundregeln
In jüngerer Zeit wurden die Regeln für Kaminöfen mehrfach überarbeitet, um schärfer gegen zu stark emittierende Kaminöfen vorzugehen. Die erste dieser Überarbeitungen (BImSchV Stufe 1) wurde am 22. März 2010 eingeführt und galt für alle ab diesem Datum bis 2015 neu installierten Öfen. Den Vorschriften zufolge mussten Stufe-1-Öfen weniger als 2,0 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter und weniger als 0,075 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter ausstoßen. Zudem galten Wirkungsgradanforderungen von 75 % für Kaminöfen und 80 % für Kachelöfen.
Mit Stufe 2 wurden die Anforderungen ab dem 1. Januar 2015 weiter verschärft. Jetzt durften nicht mehr als 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter ausgestoßen werden. Die Anforderungen an den Wirkungsgrad blieben unverändert.
Grundsätzlich erfüllen alle Öfen, die nach 2015 produziert und verkauft wurden, die Anforderungen der Stufe-2-Verordnung. Das bedeutet auch, dass Sie sich keine Sorgen machen müssen, wenn Sie heute in einen ganz neuen Kaminofen investieren. Alle anerkannten Kaminofenhersteller – natürlich auch HETA – bieten ausschließlich Modelle an, die die geltende Gesetzgebung erfüllen und übertreffen.

2025: Das Ende der Übergangsphase
Zum 1. Januar 2025 mussten alle älteren Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 22. März 2010 installiert wurden, die aktuellen Grenzwerte gemäß BImSchV Stufe 1 einhalten. Für noch ältere Öfen galten bereits zuvor entsprechende Fristen. Wenn Sie einen älteren Kaminofen besitzen, gibt es also mehrere Lösungsmöglichkeiten, falls der Ofen die neuen Anforderungen nicht erfüllt:
- Einbau eines Feinstaubfilters oder einer anderen emissionsmindernden Vorrichtung, die die Grenzwerte in den zulässigen Bereich bringt.
- Austausch gegen ein neueres Kaminofenmodell, das die Stufe-2-Vorschriften erfüllt.
- Vollständige Stilllegung des Kaminofens.
Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen von den Regeln. Diese gelten in ganz besonderen Fällen, etwa wenn der betreffende Kaminofen einen hohen historischen Wert besitzt oder es sich um offene Feuerstätten handelt, die nur gelegentlich genutzt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass es bei diesen Ausnahmen lokale Unterschiede geben kann. Deshalb ist es ratsam, sich bei Unsicherheiten von einem örtlichen Schornsteinfeger beraten zu lassen, ob die Ausnahmen im jeweiligen Einzelfall zutreffen.
So finden Sie heraus, ob Ihr Kaminofen den aktuellen Vorschriften entspricht
Es gibt mehrere Methoden, mit denen Sie sich vergewissern können, dass Ihr Kaminofen nicht mehr Emissionen verursacht, als gesetzlich erlaubt ist. Hier sind einige Dinge, die Sie in Betracht ziehen können:
- Suchen Sie nach dem sogenannten Typenschild am Ofen. Darauf steht unter anderem, wer den Ofen hergestellt hat, um welches Modell es sich handelt, wie hoch der Kohlenmonoxidausstoß ist und wie hoch der Wirkungsgrad ist. Das Schild befindet sich häufig an der Unterseite des Aschebehälters des Kaminofens.
- Schlagen Sie im Handbuch nach, falls Sie es noch besitzen. Dort finden Sie ebenfalls alle relevanten Spezifikationen. Alternativ können diese manchmal auch auf der Rechnung oder anderen Unterlagen des Händlers stehen, bei dem Sie – oder der Erstbesitzer des Ofens – ihn gekauft haben.
- Suchen Sie die Informationen im Internet. Es gibt mehrere Online-Datenbanken, in denen die gesuchten Spezifikationen zu finden sind, sofern Sie den Namen des Herstellers und das Modell Ihres Kaminofens kennen.
- Fragen Sie Ihren örtlichen Fachbetrieb. Ein ausgebildeter Schornsteinfeger kann Ihnen häufig dabei helfen, alle relevanten Informationen zu finden, wenn Sie selbst Schwierigkeiten haben, diese zu ermitteln.
Das können Sie selbst tun, wenn Sie einen neuen Kaminofen kaufen
Wenn Sie einen neuen Kaminofen benötigen, kaufen Sie ihn am besten bei einem spezialisierten Kaminofenhändler. Deutsche Händler verkaufen in der Regel nur zertifizierte Öfen, die alle Vorschriften erfüllen. Wenn Sie die Umwelt so weit wie möglich schonen möchten, können Sie sich für Modelle mit dem Umweltzeichen Blauer Engel entscheiden, das für Modelle mit besonders niedrigen Emissionen vergeben wird.
Abschließend können Sie sich auch an einen Fachexperten wenden, der Ihnen persönlich dabei hilft, eine Lösung zu finden, die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben liegt. Für die Zukunft sollten Sie außerdem alle Unterlagen aufbewahren, die Sie beim Kauf Ihres Kaminofens erhalten.
